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Bund: Neues Gesetz für Zugriff auf Smart-Home-Geräte unnötig

Wer sein Haus mit smarten Steckdosen, Überwachungskameras und einem ferngesteuerten Kühlschrank ausstattet, hinterlässt digitale Spuren, die auch für Ermittler aufschlussreich sein können. Darüber, wer da was darf, sind die Fachleute noch uneins.

14.07.2019 UPDATE: 13.07.2019 09:53 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden
Sprachassistent
Unter Smart-Home-Geräten versteht man etwa den Amazon-Lautsprecher Echo mit dem Sprachassistenten Alexa, aber auch Luftsensoren, Bewegungsmelder oder Überwachungskameras, die Informationen versenden. Foto: Britta Pedersen

Berlin (dpa) - Ein Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Daten von Smart-Home-Geräten ist nach Einschätzung der Bundesregierung auch ohne eine gesetzliche Neuregelung möglich.

Das Bundesinnenministerium führt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion aus, dass "die Bundesregierung nicht die Auffassung vertritt, dass es sich bei den in Rede stehenden vernetzten Geräten um

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