Wohnsitzauflage für Flüchtlinge soll bleiben
Berlin (dpa) - Die 2016 zunächst nur vorläufig beschlossene Wohnsitzauflage für Flüchtlinge soll dauerhaft bestehen bleiben. Das hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen.
Berlin (dpa) - Die 2016 zunächst nur vorläufig beschlossene Wohnsitzauflage für Flüchtlinge soll dauerhaft bestehen bleiben. Das hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen.
Die Regelung sieht vor, dass anerkannte Schutzsuchende für drei Jahre in dem Bundesland bleiben müssen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Die Länder können auch
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