Plus Bundestag muss noch zustimmen

Wohnsitzauflage für Flüchtlinge soll bleiben

Berlin (dpa) - Die 2016 zunächst nur vorläufig beschlossene Wohnsitzauflage für Flüchtlinge soll dauerhaft bestehen bleiben. Das hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen.

27.02.2019 UPDATE: 27.02.2019 18:33 Uhr 43 Sekunden
Flüchtlinge
Die Regelung sieht vor, dass anerkannte Schutzsuchende für drei Jahre in dem Bundesland bleiben müssen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Foto: Daniel Bockwoldt

Berlin (dpa) - Die 2016 zunächst nur vorläufig beschlossene Wohnsitzauflage für Flüchtlinge soll dauerhaft bestehen bleiben. Das hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Die Regelung sieht vor, dass anerkannte Schutzsuchende für drei Jahre in dem Bundesland bleiben müssen, in dem sie ihr Asylverfahren durchlaufen haben. Die Länder können auch

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