Flüchtling bekommt keine Entschädigung für Abschiebehaft
Ein Familienvater aus Afghanistan sitzt 27 Tage lang in Bayern in Abschiebehaft. Zu Unrecht? Nein, meint der BGH. Als Begründung reicht den Richtern, dass der Mann unbedingt in Deutschland bleiben wollte.
Karlsruhe (dpa) - Weder der Freistaat Bayern noch die Bundesrepublik müssen einem afghanischen Flüchtling eine Entschädigung für einen knappen Monat in Abschiebehaft zahlen. Die Anordnung der Haft sei in seinem Fall rechtmäßig gewesen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). (Az.: III ZR 67/18)
Menschen, die unrechtmäßig in Haft saßen, haben nach Artikel 5 der Europäischen
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