Plus Bamf verpasste eine Frist

Köln-Geiselnehmer hätte vielleicht abgeschoben werden können

Hätte Deutschland den späteren Kölner Geiselnehmer gar nicht aufnehmen müssen, als er 2015 aus Syrien kam? Jedenfalls reiste der Mann nicht direkt nach Deutschland ein, sondern über Tschechien.

19.10.2018 UPDATE: 19.10.2018 15:58 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Spurensicherung
Spurensicherung der Polizei in der Apotheke im Hauptbahnhof, in der sich zuvor eine Geiselnahme ereignet hatte. Vorn an der Scheibe sind Einschusslöcher der Polizei zu sehen. Foto: Marius Becker

Köln (dpa) - Der Geiselnehmer vom Kölner Hauptbahnhof hätte möglicherweise zu einem frühen Zeitpunkt seines Aufenthalts in Deutschland abgeschoben werden können.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bestätigte, dass ein Übernahme-Ersuchen innerhalb einer Frist von drei Monaten an Tschechien hätte gerichtet werden können, da der Mann über dieses Land nach Deutschland

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