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Mittäterschaft

München (dpa) - Beate Zschäpe ist wegen Mittäterschaft bei der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt. Der juristische Begriff der Täterschaft ist sehr weit gefasst.

25.07.2017 UPDATE: 25.07.2017 15:01 Uhr 43 Sekunden
Prozess
Der Prozess um die Morde und Terroranschläge des NSU wird fortgesetzt. Foto: Andreas Gebert

München (dpa) - Beate Zschäpe ist wegen Mittäterschaft bei der Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt. Der juristische Begriff der Täterschaft ist sehr weit gefasst.

Deshalb hält die Bundesanwaltschaft Zschäpe für eine Mittäterin, obwohl die Ankläger nicht davon ausgehen, dass die 42-Jährige selbst an den Tatorten war oder selbst geschossen hat.

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