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Lebenspartnerschaften und die Rechte homosexueller Paare

Berlin (dpa) - Homosexuelle Paare in Deutschland können ihre Lebenspartnerschaft seit 2001 offiziell eintragen lassen.

26.06.2017 UPDATE: 26.06.2017 22:21 Uhr 37 Sekunden
Standesamt
In mehreren Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte homosexueller Paare gestärkt. Foto: Armin Weigel

Berlin (dpa) - Homosexuelle Paare in Deutschland können ihre Lebenspartnerschaft seit 2001 offiziell eintragen lassen.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat eine Gleichstellung in vielen Bereichen bewirkt - bei Unterhaltspflicht, im Erbrecht oder beim Ehegattensplitting zum Beispiel. In mehreren Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte homosexueller Paare

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