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Elterngeld steigt nicht durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Kassel (dpa) - Jährlich je einmal gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngelds. Diese Zahlungen bleiben bei der Berechnung des Elterngelds außer Betracht, wie das Bundessozialgericht in Kassel urteilte.

29.06.2017 UPDATE: 29.06.2017 09:51 Uhr 41 Sekunden
Bundessozialgericht
Blick auf das Bundessozialgericht in Kassel. Foto: Uwe Zucchi

Kassel (dpa) - Jährlich je einmal gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngelds. Diese Zahlungen bleiben bei der Berechnung des Elterngelds außer Betracht, wie das Bundessozialgericht in Kassel urteilte.

Es gab damit dem Land Berlin Recht. Das hatte sich gegen die Klage einer Mutter gewehrt. (Aktenzeichen B 10 EG 5/16 R)

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