Plus Ausnahmefälle

EuGH: Schwangere sind nicht vor Massenentlassungen sicher

Während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes sind Frauen vor Kündigungen geschützt - eigentlich. Doch es gibt Ausnahmen, wie ein europäisches Urteil zeigt. Es dürfte auch der Debatte in Deutschland neue Nahrung geben.

22.02.2018 UPDATE: 22.02.2018 11:58 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden
Europäischer Gerichtshof
Gelände des Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg. Der EuGH hält die Kündigung einer schwangeren Frau für rechtmäßig. Foto: Geert Vanden Wijngaert/AP/Archiv

Luxemburg/Berlin (dpa) - Schwangere Frauen sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht uneingeschränkt vor einer Kündigung sicher.

Wenn ein Unternehmen Massenentlassungen vornehme, könnten diese auch Frauen treffen, die ein Kind erwarten, entschieden die Luxemburger Richter an diesem Donnerstag. Voraussetzung sei nur, dass die Betroffenen über die Auswahlkriterien für die

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