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Rettung auf dem Meer - Die Rechtslage bei Seenot

Valletta (dpa) - Wenn sich Menschen in Seenot befinden, müssen sie gerettet werden. Diese Pflicht gilt für staatliche wie private Schiffe und ergibt sich laut Rechtsexperten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages aus der Tradition der Seefahrt und dem ungeschriebenen Völkergewohnheitsrecht.

01.07.2019 UPDATE: 01.07.2019 13:43 Uhr 51 Sekunden
Angeschwemmt
Angeschwemmte Rettungswesten und Reste von Schlauchbooten. Immer wieder kommt es im Mittelmeer zu Flüchtlingstragödien. Foto: Filip Singer

Valletta (dpa) - Wenn sich Menschen in Seenot befinden, müssen sie gerettet werden. Diese Pflicht gilt für staatliche wie private Schiffe und ergibt sich laut Rechtsexperten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages aus der Tradition der Seefahrt und dem ungeschriebenen Völkergewohnheitsrecht.

Auch internationale Seerechtsübereinkommen und Resolutionen regeln die Seenotrettung.

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