Rettung auf dem Meer - Die Rechtslage bei Seenot
Valletta (dpa) - Wenn sich Menschen in Seenot befinden, müssen sie gerettet werden. Diese Pflicht gilt für staatliche wie private Schiffe und ergibt sich laut Rechtsexperten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages aus der Tradition der Seefahrt und dem ungeschriebenen Völkergewohnheitsrecht.
Valletta (dpa) - Wenn sich Menschen in Seenot befinden, müssen sie gerettet werden. Diese Pflicht gilt für staatliche wie private Schiffe und ergibt sich laut Rechtsexperten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages aus der Tradition der Seefahrt und dem ungeschriebenen Völkergewohnheitsrecht.
Auch internationale Seerechtsübereinkommen und Resolutionen regeln die Seenotrettung.
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