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Der Artikel 155 der spanischen Verfassung

Barcelona (dpa) - Der Artikel 155 der spanischen Verfassung wird wegen seiner Schärfe auch als "nukleare Option" bezeichnet. Er besagt, dass die Regionalregierungen des Landes dazu verpflichtet sind, die Verfassung und das allgemeine Interesse Spaniens einzuhalten.

11.10.2017 UPDATE: 11.10.2017 13:58 Uhr 49 Sekunden

Barcelona (dpa) - Der Artikel 155 der spanischen Verfassung wird wegen seiner Schärfe auch als "nukleare Option" bezeichnet. Er besagt, dass die Regionalregierungen des Landes dazu verpflichtet sind, die Verfassung und das allgemeine Interesse Spaniens einzuhalten.

Tut eine der 17 autonomen Regionen dies nicht, kann die Regierung in Madrid die Regionalregierung entmachten. Der Artikel

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