Artikel 155 der spanischen Verfassung: die "Atombombe"
Barcelona (dpa) - Der Artikel 155 der spanischen Verfassung wird wegen seiner Schärfe von Medien und Beobachtern als "Atombombe" bezeichnet.
Barcelona (dpa) - Der Artikel 155 der spanischen Verfassung wird wegen seiner Schärfe von Medien und Beobachtern als "Atombombe" bezeichnet.
Er besagt, dass die Regionalregierungen des EU-Landes dazu verpflichtet sind, die Verfassung und das allgemeine Interesse Spaniens zu achten. Tut eine der 17 sogenannten autonomen Gemeinschaften dies nicht, kann die Regierung in Madrid
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