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Artikel 155 der spanischen Verfassung: die "Atombombe"

Barcelona (dpa) - Der Artikel 155 der spanischen Verfassung wird wegen seiner Schärfe von Medien und Beobachtern als "Atombombe" bezeichnet.

19.10.2017 UPDATE: 19.10.2017 16:33 Uhr 36 Sekunden
Katalonien-Krise
Eine spanische Flagge hängt in Barcelona am Verkaufsstand eines Geschäfts. Es wird damit gerechnet, dass die Zentralregierung in Kürze das in Artikel 155 der Verfassung vorgesehene Verfahren einleitet. Foto: Emilio Morenatti

Barcelona (dpa) - Der Artikel 155 der spanischen Verfassung wird wegen seiner Schärfe von Medien und Beobachtern als "Atombombe" bezeichnet.

Er besagt, dass die Regionalregierungen des EU-Landes dazu verpflichtet sind, die Verfassung und das allgemeine Interesse Spaniens zu achten. Tut eine der 17 sogenannten autonomen Gemeinschaften dies nicht, kann die Regierung in Madrid

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