EU-Gericht: Marine Le Pen muss 300.000 Euro zurückzahlen
Die Rechtspopulistin nannte die Vorwürfe eine Lüge und Kampagne, doch das EU-Gericht bestätigt: Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass Le Pens Mitarbeiterin tatsächlich am EU-Parlament tätig war.
Luxemburg (dpa) - Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist mit einer Klage gegen eine Rückzahlung von EU-Mitteln gescheitert. Le Pen müsse dem Europaparlament rund 300.000 Euro erstatten, mit denen sie eine Assistentin bezahlt hatte, bestätigte das EU-Gericht in Luxemburg (Rechtssache T-86/17).
Die Chefin der französischen Partei Rassemblement National - bis vor kurzem Front
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