EGMR verurteilt Moskau wegen Anti-Schwulen-Gesetzen
Homosexualität ist weder eine Gefahr für die Sitten noch für die Volksgesundheit. Daran erinnert der Straßburger Gerichtshof Russland und stuft ein "Propaganda-Verbot" für Homosexualität als Menschenrechtsverstoß ein. Einstimmig ergeht das Urteil aber nicht.
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen seiner Anti-Schwulen-Gesetze verurteilt. Das Verbot von "Propaganda für Homosexualität" verstößt aus Sicht der Straßburger Richter gegen die Meinungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot.
Es erfülle keinen legitimen öffentlichen Zweck und fördere vielmehr Homophobie, heißt es in dem Urteil. Das aber sei
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