Plus EuGH-Urteil

Auch in Flüchtlingskrise keine Ausnahmen von EU-Asylregeln

Als im Spätsommer 2015 Hunderttausende über die Balkanroute kamen, fühlten sich viele EU-Staaten überfordert - auch Deutschland. Doch Regeln sind Regeln, sagt der EuGH.

26.07.2017 UPDATE: 26.07.2017 07:31 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden
Flüchtlinge in Kroatien
Kroatische Polizisten und Flüchtlinge stehen im September 2015 in einem Zeltlager bei Opatovac. Foto: Marijan Murat

Luxemburg (dpa) - Das europäische Asylrecht gilt auch in Extremsituationen wie der Flüchtlingskrise. Ausnahmen sind auch bei einem starken Andrang von Migranten nicht vorgesehen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Grundsatzurteilen klarstellte.

Beim Rechtsstreit um Flüchtlingsquoten empfahl ein wichtiger EuGH-Gutachter, die Klagen Ungarns und der Slowakei

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