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Gutachten: Soli muss verfassungsrechtlich schon 2020 weg

Berlin (dpa) - Der Solidaritätszuschlag muss nach einem verfassungsrechtlichen Gutachten im Auftrag der FDP-Fraktion spätestens zum Jahr 2020 abgeschafft werden. Der in der großen Koalition vereinbarte teilweise Wegfall ab 2021 verstoße gegen das Grundgesetz, sagte der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in Berlin. Nach dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende des Jahres sei die Soli-Erhebung nicht mehr zu rechtfertigen. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag verabredet, dass 90 Prozent der Soli-Zahler den Zuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen müssen.

16.05.2019 UPDATE: 16.05.2019 12:28 Uhr 17 Sekunden

Berlin (dpa) - Der Solidaritätszuschlag muss nach einem verfassungsrechtlichen Gutachten im Auftrag der FDP-Fraktion spätestens zum Jahr 2020 abgeschafft werden. Der in der großen Koalition vereinbarte teilweise Wegfall ab 2021 verstoße gegen das Grundgesetz, sagte der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in Berlin. Nach dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende des

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