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Gericht stoppt Wahl-O-Mat - Angebot vorerst abgeschaltet

Köln (dpa) - Der sogenannte Wahl-O-Mat darf vorerst nicht weiter betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Köln verbot der Bundeszentrale für politische Bildung, das Internetangebot, das eine Orientierungshilfe bei Wahlen geben soll, in seiner derzeitigen Form anzubieten. Es gab damit einem Antrag der Partei "Volt Deutschland" statt. Die Seite ist inzwischen nicht mehr zu erreichen. Das Gericht begründete den Schritt damit, dass man seine politischen Auffassungen nur mit dem Programm von bis zu acht Parteien abgleichen könne. Das sei eine Benachteiligung kleinerer und unbekannterer Parteien.

20.05.2019 UPDATE: 20.05.2019 19:18 Uhr 19 Sekunden

Köln (dpa) - Der sogenannte Wahl-O-Mat darf vorerst nicht weiter betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Köln verbot der Bundeszentrale für politische Bildung, das Internetangebot, das eine Orientierungshilfe bei Wahlen geben soll, in seiner derzeitigen Form anzubieten. Es gab damit einem Antrag der Partei "Volt Deutschland" statt. Die Seite ist inzwischen nicht mehr zu erreichen. Das Gericht

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