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Bundesgerichtshof verhandelt Streit um Glatteis auf Gehweg

Karlsruhe (dpa) - Wer haftet für den Sturz auf einem eisglatten Gehwegabschnitt direkt vor der Haustür? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Geklagt hatte ein Mann, der vor mehr als acht Jahren mitten in München aus der Wohnung seiner Freundin auf die Straße trat und böse hinfiel. Er verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Vertrackte an dem Fall: Die Stadt war laut Satzung dafür zuständig, den öffentlichen Gehsteig zu räumen und hatte dies auch getan; allerdings, wie üblich, nicht auf der kompletten Breite.

21.02.2018 UPDATE: 21.02.2018 11:48 Uhr 21 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Wer haftet für den Sturz auf einem eisglatten Gehwegabschnitt direkt vor der Haustür? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Geklagt hatte ein Mann, der vor mehr als acht Jahren mitten in München aus der Wohnung seiner Freundin auf die Straße trat und böse hinfiel. Er verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Vertrackte

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