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BGH: Airline muss auch bei gemieteter Maschine für Verspätung zahlen

Karlsruhe (dpa) - Airlines dürfen Entschädigungsforderungen für verspätete Flüge einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge nicht auf einen Leasingpartner abwälzen. Reisende hatten Royal Air Maroc verklagt, weil die Airline nicht für eine mehr als siebenstündige Verspätung zahlen wollte - der Flug war von ihr angeboten worden. Diese Haltung begründete das marokkanische Unternehmen damit, dass der betreffende Flug im Rahmen einer Leasingvereinbarung von der spanischen Swiftair durchgeführt worden war. In den Vorinstanzen hatte Royal Air Maroc noch Recht bekommen. Der BGH sieht hingegen Royal Air Maroc als "ausführendes Luftfahrtunternehmen".

13.09.2017 UPDATE: 13.09.2017 17:13 Uhr 21 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Airlines dürfen Entschädigungsforderungen für verspätete Flüge einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge nicht auf einen Leasingpartner abwälzen. Reisende hatten Royal Air Maroc verklagt, weil die Airline nicht für eine mehr als siebenstündige Verspätung zahlen wollte - der Flug war von ihr angeboten worden. Diese Haltung begründete das marokkanische Unternehmen damit, dass

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