Kopftuch am Arbeitsplatz? - Gericht in Heidelberg verhandelt
Heidelberg (dpa) - Das Arbeitsgericht in Heidelberg soll am Vormittag klären, ob eine Kundenberaterin eines Drogeriemarkts ein Kopftuch tragen darf. Das Unternehmen argumentiert, Kopfbedeckungen im Kundenkontakt seien laut Betriebsordnung nicht erlaubt. Die Klägerin geht dagegen vor. Sie hatte bei dem Unternehmen von 2001 bis 2013 ohne Kopftuch gearbeitet und war dann in Elternzeit gegangen. Als die 31-Jährige wiederkam, erschien sie mit Kopftuch. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Verfahren wegen Kreuzen oder Kopftüchern am Arbeitsplatz verhandelt - mit unterschiedlichem Ausgang.
Heidelberg (dpa) - Das Arbeitsgericht in Heidelberg soll am Vormittag klären, ob eine Kundenberaterin eines Drogeriemarkts ein Kopftuch tragen darf. Das Unternehmen argumentiert, Kopfbedeckungen im Kundenkontakt seien laut Betriebsordnung nicht erlaubt. Die Klägerin geht dagegen vor. Sie hatte bei dem Unternehmen von 2001 bis 2013 ohne Kopftuch gearbeitet und war dann in Elternzeit gegangen.
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