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EuGH: Keine Ausnahmen von Grundsätzen des EU-Asylrechts

Luxemburg (dpa) - Zwei Jahre nach Beginn der großen Flüchtlingswelle hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil die geltenden EU-Asylregeln bestätigt. Abweichungen davon waren demnach trotz der damaligen Ausnahmesituation in Ländern wie Kroatien nicht zulässig. Dies entschieden die Luxemburger Richter. 2015 und 2016 hatten sich über die Westbalkanroute Hunderttausende Menschen auf den Weg in die EU gemacht. Kroatien hatte wegen des Andrangs die Grenzen geöffnet und die Menschen in andere EU-Staaten durchreisen lassen.

26.07.2017 UPDATE: 26.07.2017 10:31 Uhr 17 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Zwei Jahre nach Beginn der großen Flüchtlingswelle hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil die geltenden EU-Asylregeln bestätigt. Abweichungen davon waren demnach trotz der damaligen Ausnahmesituation in Ländern wie Kroatien nicht zulässig. Dies entschieden die Luxemburger Richter. 2015 und 2016 hatten sich über die Westbalkanroute Hunderttausende Menschen

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