Werbung für Abtreibungen "unvereinbar" mit Schutzkonzept von Ungeborenen (Update)
Elisabeth Winkelmeier-Becker, Rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, will notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn das Werbeverbot entfallen sollte.
Von Petra Sorge
Frau Winkelmeier-Becker, am morgigen Freitag beginnt am Gießener Landgericht das Berufungsverfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Webseite über Abtreibungen informiert hatte. Das Amtsgericht hatte sie wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Wie verfolgen Sie den
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