Fakebook & Co.
Bisher konnte jeder folgenlos seine geistige Notdurft im Netz verrichten. Deshalb wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gemacht. Und nur keine Panik auf der Titanic: Wer "Zensur" ruft, dem sei ein Blick ins Strafgesetzbuch, § 185 - 187, empfohlen (Beleidigung, Verleumdung). Fakebook & Co. sind keine rechtsfreien Kanalsysteme. Von diesem Irrtum müssen sich gerade einige verabschieden. Zwar
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