Einheitliche Mindestgröße für Polizisten ist diskriminierend
Eine Polizeianwärterin klagte gegen ihre Ablehnung und argumentierte, die Vorschrift einer Mindestgröße von 1,70 Meter diskriminiere Frauen, weil diese von Natur aus oft kleiner seien als Männer.
Luxemburg (dpa) - Die Vorgabe einer einheitlichen Mindestgröße für männliche und weibliche Polizisten ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs diskriminierend und nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Das Urteil fällte der EuGH zu einem Fall aus Griechenland.
Die geforderte Mindestgröße für Polizisten ist auch in Deutschland immer wieder Anlass für Streit und Prozesse. In
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+