Urteil gegen Ärztin hat wohl keine Auswirkung auf Zulassung
Das Amtsgericht Gießen hatte die Medizinerin zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten hatte.
Gießen (dpa) - Die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche hat aller Voraussicht nach keinerlei Auswirkungen auf ihre Zulassung als Medizinerin.
"Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" sei "der Verlust der Approbation nicht wahrscheinlich", berichtete zuständige Regierungspräsidium in Gießen. Gleichwohl werde bei jeder strafrechtlichen Verurteilung
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