Plus Schwangerschaftsabbruch

Urteil gegen Ärztin hat wohl keine Auswirkung auf Zulassung

Das Amtsgericht Gießen hatte die Medizinerin zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten hatte.

25.11.2017 UPDATE: 25.11.2017 08:33 Uhr 37 Sekunden
Prozess
Die Ärztin Kristina Hänel betritt am 24. November das Amtsgericht in Gießen. Ihr Fall hatte eine neue öffentliche Debatte um das Thema Abtreibung entfacht. Foto: Boris Roessler

Gießen (dpa) - Die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche hat aller Voraussicht nach keinerlei Auswirkungen auf ihre Zulassung als Medizinerin.

"Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" sei "der Verlust der Approbation nicht wahrscheinlich", berichtete zuständige Regierungspräsidium in Gießen. Gleichwohl werde bei jeder strafrechtlichen Verurteilung

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