Mann scheitert mit Klage wegen glattem Gehwegstück
"Jeder kehre vor seiner Tür" - sogar Goethe wurde bemüht, um einer Klage zur Räumpflicht von Vermietern Nachdruck zu verleihen. In dem Fall vergeblich. Totale Sicherheit bei Schnee und Eis gebe es nicht, befand der BGH. Ein Sturz gehöre zum "allgemeinen Lebensrisiko".
Karlsruhe (dpa) - Es war ein eiskalter Januartag im Jahr 2010 und der Gehsteig direkt vor der Haustür spiegelglatt - acht Jahre nach seinem Sturz dort ist ein Mann mit seiner Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld endgültig gescheitert.
Die Eigentümerin des Anwesens mitten in München sei für den Unfall nicht verantwortlich, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Generell
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+