Plus Bewertungsportal illegal

Rote Linie für "Autofahrer-Pranger"

Fahren Autofahrer vorsichtiger, wenn ihr Fahrstil von anderen öffentlich bewertet wird? Diese Frage bleibt vor Gericht in Münster offen. Denn es geht um Verstöße gegen den Datenschutz.

19.10.2017 UPDATE: 19.10.2017 10:48 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden
Handy am PKW-Steuer
Auf dem Portal fahrerbewertung.de kann jeder nach Eingabe des Kennzeichens Fahrer mit rot, gelb oder grün bewerten. Foto: Holger Hollemann

Münster (dpa) - Hotels im Internet bewerten? Kein Problem. Eine Arztpraxis? Warum nicht. Auch wenn Schüler ihren Lehrern Noten geben, hat die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen damit kein Problem.

Wenn es aber um den privaten Bereich geht, ist Schluss. Diese Sicht hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes bestätigt.

Die Richter in Münster gaben dem

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