Rote Linie für "Autofahrer-Pranger"
Fahren Autofahrer vorsichtiger, wenn ihr Fahrstil von anderen öffentlich bewertet wird? Diese Frage bleibt vor Gericht in Münster offen. Denn es geht um Verstöße gegen den Datenschutz.
Münster (dpa) - Hotels im Internet bewerten? Kein Problem. Eine Arztpraxis? Warum nicht. Auch wenn Schüler ihren Lehrern Noten geben, hat die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen damit kein Problem.
Wenn es aber um den privaten Bereich geht, ist Schluss. Diese Sicht hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes bestätigt.
Die Richter in Münster gaben dem
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+