BGH lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweis nach Unfall zu
Der Schutz der Persönlichkeit ist wichtig, die Aufklärung von Unfällen auch. Der BGH lässt deshalb Dashcam-Videos als Beweis zu. Ein Freibrief fürs permanente Filmen ist das aber nicht. Die Reaktionen sind zwiespältig.
Karlsruhe/Magdeburg (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Das permanente Filmen des Verkehrs bleibt zwar nach wie vor verboten - das verstößt gegen den Datenschutz.
Doch die Aufklärung eines Unfalls kann wichtiger sein, zumal der Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur Person, zum
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