Plus Abwägung im Einzelfall

BGH lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweis nach Unfall zu

Der Schutz der Persönlichkeit ist wichtig, die Aufklärung von Unfällen auch. Der BGH lässt deshalb Dashcam-Videos als Beweis zu. Ein Freibrief fürs permanente Filmen ist das aber nicht. Die Reaktionen sind zwiespältig.

15.05.2018 UPDATE: 15.05.2018 06:58 Uhr 2 Minuten, 30 Sekunden
Dashcam
Wer Dritte filmt, das speichert und es womöglich ins Netz stellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Foto: Rene Ruprecht

Karlsruhe/Magdeburg (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Das permanente Filmen des Verkehrs bleibt zwar nach wie vor verboten - das verstößt gegen den Datenschutz.

Doch die Aufklärung eines Unfalls kann wichtiger sein, zumal der Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zur Person, zum

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+