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BGH: Mieter kann Zustimmung zu Mieterhöhung nicht widerrufen

Eine Mieterhöhung kommt meist per Post: Wer zustimmt, kann das später nicht widerrufen, wenn sich der Vermieter auf die ortsübliche Vergleichsmiete bezieht. Denn es gibt nach einer Entscheidung des BGH wichtige Unterschiede zu Geschäften am Telefon oder an der Haustür.

17.10.2018 UPDATE: 17.10.2018 08:08 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden
Mieterhöhung
Unwillkommene Post: Die Ankündigung einer Mieterhöhung. Foto: Jens Kalaene

Karlsruhe (dpa) - Mieter können ihre einmal gegebene Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mieterhöhung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht widerrufen.

Schriftlich begründete Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete seien vom Anwendungsbereich des Verbraucherwiderrufs bei Fernabsatzverträgen nicht erfasst, begründete der für Wohnraummietverhältnisse

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