Temposünder-Fotos von bestimmtem Blitzgerät nicht verwertbar
Wer in letzter Zeit im Saarland zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde, sollte sich den Bußgeldbescheid genauer ansehen. Je nachdem, welches Blitzgerät verwendet wurde, könnte das Beweisfoto juristisch wertlos sein.
Saarbrücken (dpa) - In Bußgeldverfahren sind von einem bestimmten Blitzgerät gemachte Temposünder-Fotos nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes nicht verwertbar.
Er hob mit seinem veröffentlichten Urteil Entscheidungen des Amtsgerichts Saarbrücken sowie des Saarländischen Oberlandesgerichts auf. Ein Fahrer, der innerorts mit 27 Stundenkilometern zu viel erwischt worden
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