Plus Urteil im Saarland

Temposünder-Fotos von bestimmtem Blitzgerät nicht verwertbar

Wer in letzter Zeit im Saarland zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde, sollte sich den Bußgeldbescheid genauer ansehen. Je nachdem, welches Blitzgerät verwendet wurde, könnte das Beweisfoto juristisch wertlos sein.

09.07.2019 UPDATE: 09.07.2019 14:43 Uhr 1 Minute, 9 Sekunden
Hinweisschild vor Radaranlage
In Bußgeldverfahren sind von einem bestimmten Blitzgerät gemachte Temposünder-Fotos nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes nicht verwertbar. Foto: Andre Hirtz

Saarbrücken (dpa) - In Bußgeldverfahren sind von einem bestimmten Blitzgerät gemachte Temposünder-Fotos nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes nicht verwertbar.

Er hob mit seinem veröffentlichten Urteil Entscheidungen des Amtsgerichts Saarbrücken sowie des Saarländischen Oberlandesgerichts auf. Ein Fahrer, der innerorts mit 27 Stundenkilometern zu viel erwischt worden

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