Plus Streit um Härtefall-Regeln

Junge Familie oder kranke Seniorin: BGH prüft Eigenbedarf

Bei Eigenbedarf hat der Mieter normalerweise wenig Chancen. Es sei denn, es ist ein Härtefall. Muss eine demente Berliner Seniorin für eine junge Familie die Wohnung räumen? Das höchste deutsche Zivilgericht soll entscheiden.

17.04.2019 UPDATE: 17.04.2019 10:58 Uhr 2 Minuten, 23 Sekunden
Kündigung wegen Eigenbedarf
Sorgen, seine Wohnung zu verlieren, gibt es viele: Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs. Foto: Stephan Jansen

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Ein Paar wohnt in einer Zweizimmerwohnung. Es kommt Nachwuchs, mit zwei Kindern wird es eng. Die junge Familie will in die vor kurzem gekaufte 73 Quadratmeter große Dreizimmerwohnung in Berlin ziehen. Doch da wohnt eine 80-Jährige. Ihr halbes Leben lang schon.

Der Mieterin wurde Demenz attestiert. Sie will nicht raus und wehrt sich gegen die

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