Geschenktes Geld muss nur ausnahmsweise zurückgeben werden
Als die Tochter mit dem Freund ein Haus kauft, schießen die Eltern großzügig zu. Keine zwei Jahre später ist Schluss. Und das Geld weg? In diesem Fall nicht, sagt der Bundesgerichtshof. Trotzdem sollten Schwiegereltern in Zukunft besser vorher zweimal überlegen.
Karlsruhe (dpa) - Schwiegereltern aufgepasst: Größere Geldgeschenke ans Kind und dessen Partner müssen bei einer Trennung nur noch dann zurückgezahlt werden, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell zerbricht.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. In allen anderen Fällen gilt demnach selbst bei Grundstücks-Schenkungen: Geschenkt ist geschenkt. Das Risiko, dass die
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