Heimliches Fotografieren unter den Rock wird zur Straftat
Bislang war das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt meist keine Straftat. Nun kann der Gesetzgeber solche Taten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis ahnden.
Berlin (dpa) Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt kann künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.
Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat am Freitag abschließend auch der Bundesrat gebilligt. Das sogenannte Upskirting, bei dem unter Röcke und Kleider fotografiert oder
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