Plus Sogenanntes Upskirting

Heimliches Fotografieren unter den Rock wird zur Straftat

Bislang war das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt meist keine Straftat. Nun kann der Gesetzgeber solche Taten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis ahnden.

18.09.2020 UPDATE: 18.09.2020 13:08 Uhr 37 Sekunden
Upskirting
Junge Frauen in kurzen Röcken und Hotpants gehen durch die Innenstadt. Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt kann künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Foto: picture alliance / Patrick Seeger/dpa

Berlin (dpa) Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt kann künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.

Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat am Freitag abschließend auch der Bundesrat gebilligt. Das sogenannte Upskirting, bei dem unter Röcke und Kleider fotografiert oder

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+