Plus Rechnung über 34.000 Euro

BGH: Patientin muss Zahnarzt-Pfusch nicht bezahlen

Die Zahnimplantate saßen nicht tief genug im Kieferknochen und außerdem noch an den falschen Stellen - dafür darf ein Zahnarzt keine 34.000 Euro verlangen. Doch der Weg der Patienten durch die Instanzen war lang.

13.09.2018 UPDATE: 13.09.2018 19:28 Uhr 1 Minute
Zahnarzt
34.000 Euro für eine misslungene Behandlung beim Zahnarzt? Das geht nicht, entschied der Bundesgerichtshof. Foto: Markus Scholz

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Patienten bei Pfusch durch den Zahnarzt. Sie müssen keine Leistungen bezahlen, die so schlecht erbracht wurden, dass auch der Nachbehandler nichts mehr retten kann.

Das haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe im Fall einer Patientin aus Bremen entschieden. Der Frau hatte ein Zahnarzt acht Implantate gesetzt, ehe sie

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