BGH: Patientin muss Zahnarzt-Pfusch nicht bezahlen
Die Zahnimplantate saßen nicht tief genug im Kieferknochen und außerdem noch an den falschen Stellen - dafür darf ein Zahnarzt keine 34.000 Euro verlangen. Doch der Weg der Patienten durch die Instanzen war lang.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Patienten bei Pfusch durch den Zahnarzt. Sie müssen keine Leistungen bezahlen, die so schlecht erbracht wurden, dass auch der Nachbehandler nichts mehr retten kann.
Das haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe im Fall einer Patientin aus Bremen entschieden. Der Frau hatte ein Zahnarzt acht Implantate gesetzt, ehe sie
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