Plus Nach BVerfG-Entscheid

Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung: Länder für Einzelprüfung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Wohnung und Monat grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Menschen mit Zweitwohnung müssen aber nicht mehr den doppelten Beitrag zahlen. Das wollen die Länder nun prüfen lassen.

19.07.2018 UPDATE: 19.07.2018 08:18 Uhr 56 Sekunden
Rundfunkbeitrag
Nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts müssen Menschen mit einer Zweitwohnung nicht mehr den doppelten Rundfunkbeitrag zahlen. Foto: Arno Burgi

Mainz (dpa) - Für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Befreiung des Rundfunkbeitrags bei einer Zweitwohnung rechnen die Länder mit einer Menge unterschiedlicher Fälle. "Es wird eine Einzelfallprüfung erfolgen müssen.

Wie viele Wohnungen das betreffen kann, können wir heute noch nicht abschätzen", sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) der Deutschen

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