Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung: Länder für Einzelprüfung
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Wohnung und Monat grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Menschen mit Zweitwohnung müssen aber nicht mehr den doppelten Beitrag zahlen. Das wollen die Länder nun prüfen lassen.
Mainz (dpa) - Für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Befreiung des Rundfunkbeitrags bei einer Zweitwohnung rechnen die Länder mit einer Menge unterschiedlicher Fälle. "Es wird eine Einzelfallprüfung erfolgen müssen.
Wie viele Wohnungen das betreffen kann, können wir heute noch nicht abschätzen", sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) der Deutschen
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