Plus Keine Rechtsgrundlage

Gericht stoppt bundesweit erstes Streckenradar

Während anderswo in Europa das Streckenradar längst erfolgreich zur Tempokontrolle genutzt wird, gibt es hierzulande Datenschutzbedenken. Zu Recht, wie ein Gericht in Hannover nun entschieden hat.

12.03.2019 UPDATE: 12.03.2019 07:03 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden
Datenschutzbedenken?
Das Messgerät ermittelt das Durchschnittstempo auf einem längeren zumeist unfallträchtigen Abschnitt, wo Autofahrer vom Gas gehen sollen. Foto: Christophe Gateau

Hannover (dpa) - Das bundesweit erste Streckenradar ist unrechtmäßig in Betrieb gegangen und muss sofort abgeschaltet werden. Wie das Verwaltungsgericht Hannover entschied, gibt es keine Rechtsgrundlage für den Betrieb der Radaranlage, die die Kennzeichen sämtlicher vorbeifahrender Autos erfasst.

Das Innenministerium in Hannover kündigte an, die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen

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