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Doppelte Kündigung wegen Mietschulden - BGH urteilt

Wer seine Miete nicht zahlt, fliegt raus. Im Einzelfall kann das aber für den Vermieter ein schwieriges Unterfangen werden. Daher verschicken sie zusammen mit der fristlosen gleichzeitig auch noch eine ordentliche Kündigung. Zu dieser Praxis verkündet jetzt der BGH ein Urteil.

19.09.2018 UPDATE: 19.09.2018 05:19 Uhr 43 Sekunden
Mietvertrag
Wer seine Miete nicht zahlen kann oder will, muss mit einer Kündigung rechnen. Foto: Armin Weigel/Symbolbild

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet heute (15.00 Uhr) ein richtungsweisendes Urteil zur Kündigung wegen Mietrückständen.

Überprüft wird die Praxis, neben einer fristlosen gleichzeitig eine ordentliche Kündigung auszusprechen, wenn ein Mieter mit seinen Zahlungen in größeren Rückstand geraten ist. Laut Deutschem Mieterbund ist das gängige Praxis, um

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