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BGH zu Eigenbedarf: Alter allein ist noch kein Härtefall

Alter und lange Mietdauer genügen nicht - wer sich gegen den Rauswurf bei Eigenbedarf wehren will, muss gut begründen, warum ein Umzug unzumutbar ist. Pauschalen Urteilen schiebt der BGH einen Riegel vor.

22.05.2019 UPDATE: 22.05.2019 05:38 Uhr 1 Minute, 56 Sekunden
BGH in Karlsruhe
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist Deutschlands höchstes Gericht. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Bei Eigenbedarfskündigungen pocht der Bundesgerichtshof (BGH) auf äußerst sorgfältige Prüfung.

Gerichte müssten genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliege, und in bestimmten Fällen von Amts wegen ein Gutachten einholen - nämlich dann, wenn der Mieter eine Verschlechterung seiner Gesundheit mit ärztlichem Attest geltend mache.

Die höchsten deutschen Zivilrichter

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