Verfassungsgericht bremst Polizei beim Kennzeichen-Abgleich
Es passiert zum Beispiel auf der A3 bei Limburg: Fahnder scannen die Nummernschilder sämtlicher Autos, unbemerkt von den Insassen. Karlsruhe hat das schon einmal beanstandet - und legt jetzt nach.
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht schützt Autofahrer vor einer zu weitgehenden Erfassung ihrer Nummernschilder durch die Polizei.
Nach Klagen mehrerer Betroffener aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg erklärten die Karlsruher Richter die Vorschriften zum automatischen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten in den drei Ländern zum Teil für verfassungswidrig. Sie
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