Plus In drei Ländern

Verfassungsgericht bremst Polizei beim Kennzeichen-Abgleich

Es passiert zum Beispiel auf der A3 bei Limburg: Fahnder scannen die Nummernschilder sämtlicher Autos, unbemerkt von den Insassen. Karlsruhe hat das schon einmal beanstandet - und legt jetzt nach.

05.02.2019 UPDATE: 05.02.2019 09:43 Uhr 2 Minuten, 57 Sekunden
Automatische Erfassung
Eine transportable automatisierte Kennzeichenerkennungs-Anlage steht vor einem Polizeiauto in Nürnberg. Foto: Daniel Karmann

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht schützt Autofahrer vor einer zu weitgehenden Erfassung ihrer Nummernschilder durch die Polizei.

Nach Klagen mehrerer Betroffener aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg erklärten die Karlsruher Richter die Vorschriften zum automatischen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten in den drei Ländern zum Teil für verfassungswidrig. Sie

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