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Bei Auszug streichen oder nicht? - BGH stärkt Mieter

Ums Renovieren der Wohnung gibt es oft Streit. Ein Urteil stellt klar: Aus Absprachen zwischen altem und neuem Mieter kann nicht der Eigentümer Profit schlagen. Das könnte allerdings einen Haken haben.

22.08.2018 UPDATE: 22.08.2018 15:58 Uhr 2 Minuten, 12 Sekunden
Schönheitsreparatur
Gerichte haben etliche gängige Klauseln zu Schönheitsreparaturen für unwirksam erklärt. Foto: Stefan Jaitner

Karlsruhe (dpa) - Ein Umzug bedeutet meistens Stress und angespannte Nerven. Gerade bei der Übergabe der alten Wohnung haben viele ein ungutes Gefühl - hoffentlich ist dem Vermieter alles hübsch genug. Aber muss ich überhaupt renovieren? Ein Urteil der obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) von Mittwoch verschafft Mietern in dieser Frage mehr Klarheit. (Az. VIII ZR

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