Plus EuGH-Grundsatzurteil

Airlines haften bei Verletzungen durch Kaffee im Flugzeug

Ein Becher mit heißem Kaffee rutscht im Flugzeug von einem Ausklapptisch, ein Mädchen erleidet Verbrühungen. Die Airline findet, sie könne nicht haftbar gemacht werden. Das oberste EU-Gericht fällt allerdings ein klares Urteil.

19.12.2019 UPDATE: 19.12.2019 10:48 Uhr 1 Minute, 36 Sekunden
Kaffee
Umgekippter Kaffee im Flugzeug: Airline haftet. Foto: Martin Gerten/dpa

Luxemburg (dpa) - Das kann jedem passieren: Ein Becher mit Kaffee kommt während eines Fluges ins Rutschen und ergießt sich über Arme und Beine.

Wenn der Kaffee brühend heiß ist, ist das nicht nur unangenehm, sondern auch äußerst schmerzhaft. Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Reisende dann aber von der Fluggesellschaft Schadenersatz fordern

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+