BGH stärkt Mieter-Rechte bei Schönheitsreparaturen
Muss ich streichen oder nicht? Um Schönheitsreparaturen gibt es beim Auszug oft Streit. Kein Wunder, denn was im Mietvertrag steht, muss nicht rechtens sein. Ein Urteil schafft etwas mehr Klarheit.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Mietern bei Schönheitsreparaturen. Sie müssen eine unrenoviert übernommene Wohnung auch dann nicht beim Auszug streichen, wenn sie das dem Vormieter gegenüber einmal zugesagt haben.
Das haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe entschieden. Eine solche Abmachung habe keinen Einfluss auf die Verpflichtungen von Mieter
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