Plus Wer muss streichen?

BGH stärkt Mieter-Rechte bei Schönheitsreparaturen

Muss ich streichen oder nicht? Um Schönheitsreparaturen gibt es beim Auszug oft Streit. Kein Wunder, denn was im Mietvertrag steht, muss nicht rechtens sein. Ein Urteil schafft etwas mehr Klarheit.

22.08.2018 UPDATE: 22.08.2018 06:58 Uhr 1 Minute, 34 Sekunden
Malerarbeit
Die meisten Vermieter schreiben in den Mietvertrag, dass für Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wände der Mieter zuständig ist. Foto: Caroline Seidel

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Mietern bei Schönheitsreparaturen. Sie müssen eine unrenoviert übernommene Wohnung auch dann nicht beim Auszug streichen, wenn sie das dem Vormieter gegenüber einmal zugesagt haben.

Das haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe entschieden. Eine solche Abmachung habe keinen Einfluss auf die Verpflichtungen von Mieter

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