Walldürn/Buchen. (rüb) Wohin die 82.000 Liter Wasser geflossen sind, das liegt weiter im Dunkeln. Klar ist seit Donnerstag dagegen eins: Die Stadt Walldürn muss für den Schaden nicht aufkommen. Karlheinz Keim ist mit seiner Klage vor dem Amtsgericht Buchen gescheitert. Der Hintergrund: Im unbewohnten Elternhaus von Karlheinz Keim in Walldürn, in dessen Erdgeschoss eine Fahrschule ihren Sitz hat,
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