VGH: Glocken dürfen schon früh morgens läuten
Mannheim. Die Kirchenglocken in Baden-Württemberg dürfen weiterhin auch schon morgens früh um 6 Uhr läuten. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim wies die Unterlassungsklage eines Anwohners aus Remshalden (Rems-Murr-Kreis) ab
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