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VGH: Glocken dürfen schon früh morgens läuten

Mannheim. Die Kirchenglocken in Baden-Württemberg dürfen weiterhin auch schon morgens früh um 6 Uhr läuten. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim wies die Unterlassungsklage eines Anwohners aus Remshalden (Rems-Murr-Kreis) ab

19.06.2012 UPDATE: 19.06.2012 13:26 Uhr 41 Sekunden
Mannheim. Die Kirchenglocken in Baden-Württemberg dürfen weiterhin auch schon morgens früh um 6 Uhr läuten. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim wies die Unterlassungsklage eines Anwohners aus Remshalden (Rems-Murr-Kreis) ab. Der Mann ist nach eigenen Angaben gläubiger Christ, der morgens gerne in der Bibel liest. Das Glockengeläut störe ihn dabei und sei unchristlich, erklärte er: "Vor
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