Sicherheitskonzept: Hoffenheim stimmt zu
Sinsheim. Das jetzige Sicherheitskonzept der DFL "völlig okay", so Hoffenheims Fanbeauftragter Mike Diehl
Anders als die Hoffenheimer hat sich Wolfgang Holzhäuser, Geschäftsführer von Bayer Leverkusen, in der emotional geführten Sicherheitsdiskussion für Ganzkörperkontrollen ausgesprochen und ist damit auf Konfrontationskurs zu den Fans gegangen: "Ich bin ein großer Fan von Ganzkörperkontrollen - nur nicht als obligatorische Maßnahme", sagte Holzhäuser der Rheinischen Post: "Aber wenn dringender Tatverdacht vorliegt, muss ich als Hausherr das Recht haben, die Leute zu untersuchen - oder ihnen den Eintritt zu verwehren."
Die strittigen Punkte:
> Einlasskontrollen: Mit Antrag acht des 37-seitigen Papiers will die DFL die bestehenden Kontrolleinrichtungen rund um die Stadien verbessern. Der Großteil der Fans sieht in den Maßnahmen "zur Sicherstellung eines störungsfreien Spielablaufs und zur Verminderung von Gefahren für die Zuschauer, Spieler und Schiedsrichter" einen Türöffner für Ganzkörperkontrollen. Die DFL betont jedoch immer wieder, einen derartigen Passus nicht in die Statuten aufnehmen zu wollen.
> Risikospiele: "Die Festlegung, dass ein Spiel mit erhöhtem Risiko gegeben ist, obliegt in erster Linie dem Heimverein", schreibt die DFL in Antrag elf. Zudem ist die DFB-Zentralverwaltung berechtigt, "aufgrund eigener Erkenntnisse ein Spiel als Spiel mit erhöhtem Risiko einzustufen". Die Fans fürchten dadurch Willkür bei der Festlegung von Risikospielen - und damit ein verringertes Ticketkontingent für den Gastverein oder verschärfte Einlasskontrollen.
> Sanktionen gegen die Vereine: Die Fans befürchten - trotz aller Bekenntnisse der DFL - weiterhin Kollektivstrafen für das Fehlverhalten Einzelner. Antrag 14 sieht zwar vor, dass dem Gastverein zehn Prozent der Tickets zustehen, jedoch "vorbehaltlich einer anderslautenden rechtskräftigen Entscheidung eines DFB-Rechtsorgans oder einer anderslautenden Festlegung des Heimvereins bei Spielen mit erhöhtem Risiko".
> Überwachungsanlagen: Laut der Anträge drei und vier muss in jedem Stadion ein Kontrollraum für die Sicherheits- und Ordnungskräfte vorhanden sein. Er muss mit einer Videoanlage zur Überwachung der Zuschauerbereiche ausgestattet sein.