Mannheim. Der Südflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs darf abgerissen werden. Das entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) und wies damit einen Eilantrag gegen den Abriss im Rahmen des Bahnprojektes Stuttgart 21 ab. Wie der VGH am Montag mitteilte, wollte ein Enkel des Architekten Paul Bonatz den Abriss des urheberrechtlich geschützten Werkes seines Großvaters untersagen.
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