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Mannheimer Gericht: Samenspender muss keinen Unterhalt zahlen

Mannheim. Ein Kind, das mittels einer anonymen Samenspende gezeugt worden ist, hat keinen Ans

22.05.2012 UPDATE: 22.05.2012 14:45 Uhr 36 Sekunden
Mannheim. Ein Kind, das mittels einer anonymen Samenspende gezeugt worden ist, hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das hat der Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 12 S 2935/11). Er wies damit die Berufung eines Kindes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zurück. Die Mutter des Kindes hatte in der Hoffnung
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