Künftig dürfen schon 16-Jährige in die Wahlkabinen
Stuttgart. Das Land senkt das Mindestalter für das Kommunalwahlrecht. Das neue Gesetz enthält zudem eine Soll-Vorschrift zur Frauenquote.
Stuttgart. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von Grünen, SPD sowie des CDU-Abgeordneten Günther-Martin Pauli hat der Landtag gestern beschlossen, auf kommunaler Ebene das aktive Wahlrecht von 18 auf 16 zu senken. Die Neuerung gilt fortan für alle (Ober-)Bürgermeisterwahlen im Land, für die noch keine Wählerverzeichnisse ausliegen. Erstmals dürfte sie bei
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