Keiner will schuld sein, niemand die Mehrkosten zahlen
Verfassungsgericht urteilt: Auch Asylbewerber haben ein Recht auf umfassendere staatliche Hilfen
Karlsruhe. Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen deutlich aufgestockt werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass diese Leistungen in etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV anzuheben sind. Auch Asylsuchende hätten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, die bisherigen staatlichen Hilfen reichten dafür nicht aus, hieß es zur
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