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Keiner will schuld sein, niemand die Mehrkosten zahlen

Verfassungsgericht urteilt: Auch Asylbewerber haben ein Recht auf umfassendere staatliche Hilfen

19.07.2012 UPDATE: 19.07.2012 08:48 Uhr 2 Minuten, 15 Sekunden
Eine Asylbewerberin trägt ihr kleines Kind auf dem Gelände der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree). Foto: dpa
Von Jochen Neumeyer

Karlsruhe. Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen deutlich aufgestockt werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass diese Leistungen in etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV anzuheben sind. Auch Asylsuchende hätten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, die bisherigen staatlichen Hilfen reichten dafür nicht aus, hieß es zur

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