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Gericht: Industriefleisch muss korrekt bezeichnet werden

Mannheim. Hühner- und Putenfleisch aus industrieller Produktion darf nicht als "Filetstreifen, gebraten" vermarktet werden

07.11.2012 UPDATE: 07.11.2012 15:42 Uhr 30 Sekunden
Mannheim. Hühner- und Putenfleisch aus industrieller Produktion darf nicht als "Filetstreifen, gebraten" vermarktet werden. Diese Bezeichnung dürften nur Produkte aus natürlich gewachsenen Fleischstücken tragen, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Ansonsten sei sie irreführend.

Die fraglichen Produkte eines

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